Grundbuchdaten vor fremden Blicken schützen: Neue Möglichkeiten für Immobilienbesitzer im Kanton Zürich

In immer mehr Kantonen ist es möglich, gewisse Grundbuchdaten online abzufragen. Im Geoinformationssystem (GIS) kann z.B. mit ein paar Klicks der Besitzer und das Erwerbsdatum einer Immobilie ausfindig gemacht werden. Ein Entscheid des Zürcher Obergerichts hat dieser Praxis nun einen Riegel geschoben und es ist allen Besitzern von Immobilien im Kanton Zürich möglich, die elektronische Abfrage solcher Daten sperren zu lassen. Da Grundbuchdaten in der ganzen Schweiz öffentlich sind, können diese nach wie vor im Rahmen einer persönlichen Anfrage beim zuständigen Grundbuchamt verlangt werden.
Schutz der Online-Grundbuchdaten in Zürich – Transparenz und Datenschutz im Immobilienmarkt

Welche Empfehlungen gibt der Grundeigentümer Verband Schweiz seinen Zürcher Mitgliedern im Zusammenhang mit diesem jüngsten Gerichtsentscheid ab?

Transparenz fördert Effizienz

Der Schweizer Immobilienmarkt ist im internationalen Vergleich sehr intransparent. In den USA beispielsweise ist es einfach und kostenlos möglich, aktuelle und vergangenen Besitzer wie auch die letzten Transaktionspreise und Steuerwerte einer Immobilie online ausfindig zu machen. Da transparente Märkte deutlich effizienter als intransparente Märkte sind, ist eine flächendeckende Online-Abfrage von Grundbuchdaten (Transaktionspreise sind in der Schweiz freilich nach wie vor nicht öffentlich) grundsätzlich zu begrüssen. 

Die Attraktivität von Online-Abfragen sinkt mit der Anzahl gesperrter Daten. Besitzer von Immobilien im Kanton Zürich müssen also abwägen, ob sie einen Beitrag zu transparenteren und effizienteren Immobilienmärkten leisten wollen oder ob sie den persönlichen Datenschutz höher gewichten. 

Professionellen Datensammlern und unerwünschten Kaufofferten vorbeugen

Obwohl je nach Kanton mehr oder weniger funktionierende Schutzmechanismen gegen professionelle Datensammler eingebaut werden, berichten unsere Mitglieder über eine Zunahme von unerwünschten Kaufofferten. Auch wenn solche Kaufofferten von der Attraktivität der eigenen Immobilie zeugen und im Einzelfall sogar schmeichelhaft sein können, zeigen sich immer mehr Immobilienbesitzer genervt. Wer also eine zusätzliche Hürde für eine unerwünschte Kontaktaufnahme einbauen will, sollte seine Online-Grundbuchdaten sperren lassen.

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Richard
Auf der Maur
Immobilienökonom