Nationalrat stimmt für Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen
Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, den Eigenmietwert für Zweitwohnungen abzuschaffen. Gleichzeitig soll eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer geschaffen werden, um den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Einnahmeausfälle zu kompensieren. Diese umstrittene Vorlage, die bereits zweimal an der Urne gescheitert ist, geht nun an den Ständerat.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere für tourismusabhängige Kantone. Der Nationalrat strebt jedoch eine langfristige Lösung mit Ausgleich durch eine Liegenschaftssteuer an. Dieses neue Steuersystem könnte dazu führen, dass Immobilienbesitzer direkt nach dem Marktwert ihrer Objekte besteuert werden, was eine gerechtere Steuerlastverteilung gewährleisten soll. Darüber hinaus erhofft sich der Nationalrat, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts den Immobilienmarkt beleben und das Angebot an Mietwohnungen erhöhen wird, da Eigentümer möglicherweise eher bereit sind, ungenutzte Wohnungen zu vermieten statt sie leer stehen zu lassen.
Die Debatte im Nationalrat zeigte eine breite Palette von Meinungen, wobei Befürworter der Änderung argumentierten, dass die aktuelle Regelung veraltet sei und die Realität vieler Immobilienbesitzer nicht mehr widerspiegele. Kritiker hingegen warnen vor den finanziellen Folgen für öffentliche Haushalte und fordern detaillierte Analysen der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Reform.
Sollte der Ständerat der Vorlage zustimmen, wäre dies ein signifikanter Schritt in Richtung einer umfassenden Steuerreform, die die Immobilienbesteuerung in der Schweiz modernisieren könnte. Jedoch stehen noch intensive Diskussionen und eventuelle Anpassungen bevor, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. In der Zwischenzeit planen verschiedene Interessengruppen Kampagnen, um die öffentliche Meinung sowohl zu informieren als auch zu beeinflussen, was die Bedeutung und die möglichen Auswirkungen dieser legislativen Änderung angeht.